allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Fotobox Schongau, Inhaberin Romana Meßmer (nachfolgend „Vermieterin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung eines Fotospiegels/Fotobox (nachfolgend „Mietgegenstand“).
2. Leistungsbeschreibung
Die Vermieterin bietet die Vermietung eines Fotospiegels/Fotobox für Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, Messen und sonstige Events im Umkreis von 80 km um 86956 Schongau an.
Der Fotospiegel/Fotobox ermöglicht:
- Erstellung digitaler Fotos
- Nutzung von Touchscreen-Funktionen (je nach Modell)
- Auswahl von Layouts, Overlays und Rahmen
- Optional: Sofortdruck von Fotos
- Optional: Individuelles Layout
- Optional: Extras (VIP-Absperrung, Online-Galerie)
Je nach gebuchtem Paket gelten folgende Leistungen:
Paket DIGITAL (ab 299 €)
- Unbegrenzte digitale Fotos
- Requisiten-Set & Grundbeleuchtung
Paket 200 (ab 349 €)
- inkl. Sofortdruck von 200 Fotos
- alle Fotos digital auf USB-Stick
- Requisiten-Set & Grundbeleuchtung
- Online-Galerie auf Anfrage
Paket 400 (ab 389 €)
- inkl. Sofortdruck von 400 Fotos
- alle Fotos digital auf USB-Stick
- Requisiten-Set & Grundbeleuchtung
- Online-Galerie auf Anfrage
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch:
- eine Bestellanfrage des Mieters über das Online-Formular und
- die anschließende Bestätigung per E-Mail durch die Vermieterin
Alternativ kann der Vertrag durch einen separaten schriftlichen Mietvertrag geschlossen werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
- Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Mietbetrag setzt sich aus den Basiskosten je Paket plus Zusatzkosten zusammen:
- Individuelles Drucklayout: 39 € (optional)
- Lieferung inkl. Auf- und Abbau: 1 € pro km (ab 86956 Schongau)
- Selbstabholung inkl. eigenständigem Auf- und Abbau: kostenlos
Sollten mehr Ausdrucke erstellt werden als im gebuchten Paket enthalten sind, werden diese nachträglich berechnet und in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt anteilig auf Basis von 29 € pro 100 Ausdrucke.
5. Lieferung, Aufbau und Abholung
Der Mieter kann wählen zwischen:
- Selbstabholung in Schongau sowie Rückgabe (inkl. eigenständigem Auf- und Abbau)
- Lieferung durch die Vermieterin (inkl. Auf- und Abbau)
Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb eines Radius von 80 km um Schongau.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass:
- ein geeigneter, trockener und ebener Stellplatz vorhanden ist. Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen kann der Einsatz aus Sicherheitsgründen verweigert werden.
- der Aufstellort ausreichend beschattet ist (kein direkter Sonneneinfluss)
- eine funktionierende Stromversorgung bereitgestellt wird
6. Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach der individuellen Bestellanfrage und den vereinbarten Liefer- und Abholzeiten.
Eine Überschreitung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
Sollte der Mietgegenstand zum vereinbarten Abhol- bzw. Rückgabezeitpunkt nicht bereitstehen, ist die Vermieterin berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Wartezeit oder zusätzliche Anfahrt) dem Mieter in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
Kann aufgrund der Verzögerung eine nachfolgende Vermietung nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, ist der Mieter verpflichtet, den daraus entstehenden nachweisbaren Schaden zu ersetzen.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- 29 bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- weniger als 14 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der Vermieterin. Im Falle einer Stornierung werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend der oben genannten Stornobedingungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Stornierung an das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückgezahlt, es sei denn, es wurde eine andere Rückzahlungsmethode vereinbart.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- sorgsam mit dem Mietgegenstand umzugehen
- Schäden, Diebstahl oder Funktionsstörungen unverzüglich bei der Vermieterin zu melden
- den Mietgegenstand vor Witterungseinflüssen zu schützen
- dafür zu sorgen, dass der Mietgegenstand nicht unsachgemäß (z. B. durch Gewalt, Flüssigkeiten etc.) genutzt wird.
9. Haftung und Schäden
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer am Mietgegenstand oder Zubehör entstehen, sofern diese durch ihn, seine Gäste oder Dritte verursacht wurden.
Bei Verlust, Diebstahl oder irreparabler Beschädigung haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mietgegenstandes.
Normale Gebrauchsspuren sind von der Haftung ausgeschlossen.
Schäden am Mietgegenstand, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, sind vom Mieter zu ersetzen.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Reparaturkosten bzw. – falls eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich ist – nach dem Wiederbeschaffungswert.
Die Vermieterin ist berechtigt, zur Schadensermittlung Kostenvoranschläge oder Rechnungen von Fachbetrieben heranzuziehen.
Für den Verlust von Bilddaten haftet die Vermieterin nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Vermieterin haftet nicht für technische Ausfälle, die auf höhere Gewalt oder externe, nicht von ihr zu vertretende Umstände (z. B. Stromausfälle) zurückzuführen sind.
Sollte der Mietgegenstand aus technischen Gründen nicht einsatzbereit sein, beschränkt sich die Haftung der Vermieterin auf die Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme mit der Funktionsweise des Mietgegenstandes vertraut zu machen und diesen ordnungsgemäß zu betreiben.
Die Vermieterin stellt dem Mieter auf Wunsch eine Einweisung zur Verfügung.
Bei Selbstabholung erfolgt der Transport, Aufbau und die Inbetriebnahme des Mietgegenstandes eigenverantwortlich durch den Mieter.
Die Vermieterin haftet nicht für Funktionsbeeinträchtigungen oder Qualitätsminderungen, die auf unsachgemäßen Transport, Aufbau oder Bedienung durch den Mieter oder Dritte zurückzuführen sind.
Die Haftung der Vermieterin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Im Übrigen haftet die Vermieterin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10. Bildrechte und Datenschutz
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle fotografierten Personen mit der Aufnahme und ggf. Nutzung der Bilder einverstanden sind.
Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstöße durch den Mieter oder dessen Gäste.
Eine Nutzung der Bilder durch die Vermieterin (z. B. für Werbezwecke) erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01.04.2026